Die Lothar & Ingrid Hemshorn Stiftung widmet sich der Förderung von begabten, christlich geprägten Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in den Bereichen Ausbildung, Erziehung und Bildung.
Profilmerkmale:
- Schüler, Studenten oder in der Ausbildung befindliche junge Menschen
- Eine besondere Begabung oder ein besonders hoher Leistungswille liegt vor
- Adäquate Förderung kann durch das bestehende Umfeld bzw. die Regelschule nicht geboten werden.
- Nachweis des Mangels an finanziellen Mitteln für angezeigte Fördermaßnahmen.
- Mit den christlichen Grundsätzen vertraut und ihnen gegenüber aufgeschlossen.
- Christliche Grundsätze verstehen wir als Grundlage für soziales Handeln und soziale Normen.
Förderumfang:
- Die beantragte Förderung liegt im Bereich Bildung, Ausbildung, Erziehung.
- Die Förderung dient der direkten Förderung einer besonderen Begabung oder eines hohen Leistungswillens.
- Dies können Schulstipendien sein, Zuschüsse zu Ausbildungs- – oder Studienkosten, Übernahme von Teilnahmegebühren an Fachkursen und Zuschüsse zu Aufwendungen für Lehrmaterialien.
- In Einzelfällen können Zusatzkosten, z.B. Reisekosten zu einem Seminar oder Fahrgeld zu einer Schule von der Stiftung übernommen werden.
- Kursgebühren und Schul-/Studiengelder werden direkt an die entsprechenden Anbieter überwiesen.
- Die Hemshorn Stiftung übernimmt einen Teil der Kosten, bei Stipendien in der Regel zwischen 100 ,- € und 150 ,- € pro Monat.
- ein Eigenanteil muss geleistet werden.
- Nicht gefördert werden Sportkurse, Förderung oder Ausbildungen im Bereich der bildenden Künste, darstellenden Künste und Musik.
- Förderungen werden in der Regel zunächst für 1 Jahr gewährt.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht.
Patenschaften für Stipendiaten:
- Patenschaften für Stipendiaten sind von Firmen sowie privaten Personen möglich, welche für das Schulgeld für besonders begabte und motivierte Personen ganz oder teilweise aufkommen.
- Informationen dazu werden in dieser PDF bereitgestellt.
Ausschreibungstermine
Bewerbungsunterlagen müssen zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März abgegeben werden für Stipendien zum Folgeschuljahr. In den 2 Folgemonaten werden die Anträge geprüft und ggf. Nachfragen gestellt. Im Mai ergehen die Bescheide. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.